die bücher, die zugelassen sind:
- Bücher aus deutschen Verlagen, deren Erstauflage zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. März 2025 liegt oder Bücher aus ausländischen Verlagen, wenn die technische Produktion (Druck und Buchbindung) ausschließlich in Deutschland erfolgte. Erscheinungsdatum: zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. März 2025.
- Bücher mit einer Mindestauflage von 500 Exemplaren.
- Bücher, die mit einer ISBN versehen sind.
- Bei mehrbändigen Werken kann ein einzelner Band oder das ganze Werk als Reihe eingereicht werden; im zweiten Falle ist jedoch eine Anmeldung weiterer Bände dieser Reihe in künftigen Jahren nicht mehr möglich.
- Lizenzausgaben mit verändertem Satz.
ausgeschlossen sind:
- Zeitschriften, Mappenwerke und Abreißkalender.
- Buchunikate, unpublizierte Bücher und Entwürfe.
Bitte beachten Sie, dass für Sonderfälle, wie z. B. Kleinauflagen (unter 500 Exemplaren), Buchunikate etc. ggf. eine Teilnahme am Wettbewerb »Förderpreis für junge Buchgestaltung« in Frage kommt.